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VGH Bayern, 11.03.2008 - 15 ZB 07.2373 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Altersteilzeit; dringende dienstliche Belange (Haushaltslage; Ersatzplanstellen); Ermessensausübung (Weisung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2008 - 15 ZB 07.2373
Dringende dienstliche Belange stehen der Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell allerdings nicht schon deshalb entgegen, weil "gegebenenfalls eine Ersatzkraft eingestellt werden muss und ... damit die Beihilfe-, Besoldungs- und Pensionslasten einzelfallbezogen ansteigen" (BVerwG vom 29.4.2004 BVerwGE 120, 382/385). - VGH Bayern, 05.11.2007 - 15 B 06.2141
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2008 - 15 ZB 07.2373
Die HE/GA 07/2005 hat dem § 72 b Abs. 1 Satz 1 BBG ein, wenngleich auch enges, Anwendungsfeld belassen (vgl. Urteil des Senats vom 5.11.2007 Az. 15 B 06.2141).
- OVG Niedersachsen, 26.07.2010 - 5 LA 435/08
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
Insbesondere ist es möglich, dass die allgemeine Haushaltslage des Landes oder des Bundes auf die sachgemäße und reibungslose Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben zurückwirkt, etwa weil der ausscheidende Beamte aus Mangel an Haushaltsmitteln nicht ersetzt werden kann, seine Stelle aber zur Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben besetzt bleiben muss (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.04.2004 - BVerwG 2 C 21.03 -, juris; vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 11.03.2008 - 15 ZB 07.2373 -, juris;… Bay. VGH, Urt. v. 05.11.2007 - 15 B 06.2141 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 15.03.2007 - 1 Q 39/06 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 06.06.2006 - 1 UE 1873/05 -, juris).Auf diese Weise konnte die Bundesagentur für Arbeit eine Lage vermeiden, in der das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Personal in Ermangelung ausreichender Ersatzplanstellen nicht mehr zur Verfügung steht (so auch Bay. VGH, Beschl. v. 11.03.2008 - 15 ZB 07.2373 -, juris) .
Auf den Vortrag des Klägers, die Bundesagentur für Arbeit sei nicht verpflichtet gewesen, den "Weisungen" des Bundesinnenministeriums aus den Rundschreiben vom 30. März 2005 bzw. vom 28. Februar 2006 nachzukommen, weil sie nicht zu den obersten Bundesbehörden gehöre, an die diese Rundschreiben adressiert gewesen seien, kommt es deshalb nicht an (vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 11.03.2008 - 15 ZB 07.2373 -, juris).
- VGH Bayern, 21.03.2012 - 6 ZB 11.1620
Bundesbeamtenrecht; Altersteilzeit; Teilzeitmodell; Ermessensentscheidung; …
Es wäre im Gegenteil kaum nachzuvollziehen, wenn dienstliche Erwägungen mit der Qualität eines dringenden dienstlichen Belangs die Bewilligung von Altersteilzeit schlechthin ausschließen, ohne ein solches besonderes Gewicht dieses Belangs aber nicht einmal geeignet wären, das Ermessen im Sinn einer beschränkenden Praxis zu beeinflussen (vgl. BayVGH vom 5.11.2007 - 15 B 06.2141 - juris ; vom 11.3.2008 - 15 ZB 07.2373 - juris ; s.a. BVerwG vom 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 ff.). - VG Augsburg, 16.02.2012 - Au 2 K 10.1211
Die minimale Besetzung eines fachlich spezialisierten Sachgebiets einer Behörde …
Die Entscheidung darüber, ob ein dringender dienstlicher Belang im Sinn von Art. 91 Abs. 1 BayBG a.F. vorliegt, erfordert eine zeitnahe Einschätzung der personellen Verhältnisse und der Haushaltslage; es ist daher nachvollziehbar, dass eine Prognose über die dienstlichen Erfordernisse nicht, wie vom Kläger gewünscht, drei Jahre vor Beginn des Bewilligungszeitraums angestellt werden kann (vgl. BayVGH vom 11.3.2008 Az. 15 ZB 07.2373 RdNr. 8).